Naturheilverfahren / Regulationsmedizin
Die ärztliche Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" erfordert eine spezielle Ausbildung aufbauend auf der ärztlichen Aprobation.
Bei Naturheilverfahren handelt es sich um Methoden, die die körpereigenen Selbstheilungskräfte wiedererwecken und stärken sollen.
Hierfür werden überwiegend in der Natur vorkommende Elemente, Heilpflanzen und Materialien verwendet, zum Teil zur Herstellung von Essenzen verarbeitet. Basis der Naturheilverfahren bilden Bewegung, Luft, Wasser, Licht und Wärme, Naturgeräusche sowie Heilpflanzen auf natürlicher Basis.
Weiterhin gehören zu dieser Definition Ayurveda, Ernährungslehre, Fastenkuren, Salze, Akupunktur, Musik, Erkennen der Denk- Gefühls- und Handlungsmuster in Bezug auf das körperliche und geistige Wohlbefinden, die ganzheitliche Betrachtung von Mensch, Natur und sozialem Umfeld.